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Abo-Karten als Basis-
und Extra-Abo Die Abo-Karte wird analog zur Monatskarte in freien Verkauf ab 01.01.2008 in zwei Varianten angeboten: Extra-Abo-Karte Als Extra-Abo-Karte mit folgenden Vorteilen: Mitnahmeregelung einer weiteren erwachsenen Person und bis zu 3 Kindern ( 6-14 Jahre) montags – freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und a 24.12., 31.12. ganztägig, Übertragbarkeit auf eine andere Person und Erweiterungsmöglichkeit über den Geltungsraum der Karte hinaus durch Zukauf eines Einzelfahrscheins. Der Gültigkeitszeitraum ist frei wählbar: Geltungsbeginn mit eingetragenem Datum bis 12 Uhr des gleichen Tages des Folgemonats; gibt es das gleiche Datum im Folgemonats nicht, so gilt die Karte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z.B. 31.05. bis 30.06.). Auf Wunsch kann das Abo auch auf den Abonnenten (persönlich) - und damit nicht übertragbar - ausgefertigt werden. Statt einer Person kann nach 19:00 Uhr und an Wochenenden sowie an Feiertagen ein Fahrrad mitgenommen werden. Ein Rechtanspruch für die Beförderung des Fahrrades besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen (Besetzungsgrad des Fahrzeuges) für die Fahrradmitnahme erfüllt sind. Basis-Abo-Karte Als Basis-Abo-Karte als Fahrkarte für eine Person, Namenseintrag im Fahrausweis nötig, keine Übertragbarkeit. Der Gültigkeitszeitraum ist frei wählbar. Diese Variante ist nur geeignet für Kunden, die die Karte allein nutzen möchten. Bei weiteren Fragen zur Abokarte, wenden Sie sich bitte an die Abozentrale: Abozentrale Telefon: 05 31/3
83-21 06 oder 05 31/3
83-33 06 |
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