Einzelfahrschein Berechtigt zu beliebig vielen Fahrten (auch Rück- und Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen innerhalb der festgelegten Gültigkeitszeiten: PS 1 und 2 = 90 Min. PS 4 = 150 Min. Nach Ablauf
der Gültigkeit ist ein neuer Fahrschein zu lösen oder das Fahrzeug bei dem nächsten
planmäßigen Halt zu verlassen. |
|