Fahrräder/Fahrradkarte (Mitnahme/Stellplatz/Tarif)
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Die Fahrradmitnahme ist in KVG Bussen grundsätzlich ohne
Zeiteinschränkung möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Das Ein-
und Ausladen der Fahrräder erfolgt grundsätzlich an einer mit dem
Kinderwagensymbol gekennzeichnete Tür. Die Unterbringung soll an den für
Kinderwagen gekennzeichneten Plätzen erfolgen. Das Fahrrad ist sicher
unterzubringen, gegebenenfalls ist es festzuhalten. Andere Fahrgäste dürfen
nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden. Im Regelfall lässt der
Platz im Bus die Mitnahme von nur 2 Fahrrädern insgesamt zu. Fahrgäste mit
Rollstühlen und Kinderwagen haben Vorzug bei der Beförderung. Das Betriebs-
oder Aufsichtspersonal entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine
Fahrradmitnahme gegeben sind. Für die Mitnahme eines Fahrrades hat der Kunde eine Fahrradkarte beim Fahrpersonal vor Fahrtantritt zu erwerben. Die zeitliche Gültigkeit für diesen Fahrschein beträgt einheitlich 150 Minuten nach abgestempelter Uhrzeit. Fahrradkarten gelten im VRB als Netzkarte. Es gelten im Zusammenhang mit der Fahrradbeförderung die Tarifbestimmungen Absatz 6.3. Ein-Räder und zusammengeklappte Klappräder werden als Gepäckstücke gem. Tarifbestimmungen angesehen und damit unentgeltlich befördert. Bei Extra-Monatskarte und Extra-Abokarte gilt seit 01.01.2009 im Rahmen der Mitnahmeregelung: "Statt einer Person kann nach 19:00 Uhr und an Wochenenden sowie an Feiertagen ein Fahrrad mitgenommen werden. Ein Rechtanspruch für die Beförderung des Fahrrades besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen (Besetzungsgrad des Fahrzeuges) für die Fahrradmitnahme erfüllt sind. |