Kinder/Kinderfahrschein (Einzelfahrschein für Kinder)

Zum 01.01.2008 wird die Kinderaltersgrenze von bisher 6-11 Jahre auf nunmehr 6-14 Jahre angehoben. Das heißt, dass ein Jugendlicher erst ab dem 15.Geburtstag einen Erwachsenenfahrschein lösen muss. Die Ermäßigung dieser Fahrscheine zum Einzelfahrschein für Erwachse beträgt 30%.

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