ÖPNV (Öffentlicher Personen NahVerkehr) - Definition
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Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen,
Bussen, Oberleitungsbussen, Taxen und Wasserfahrzeugen im Linienverkehr und
in Sonderformen des Linienverkehrs, bei denen die Mehrzahl der
Beförderungsfälle eine Reiseweite von nicht mehr als 50 km hat. . |