Ungültige Fahrausweise
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Es gilt § 8 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Neu ab 01.01.2010: Es ist verboten, Fahrausweise eigenständig zu laminieren (einzuschweißen); bei Verstoß wird das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. |
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