Pressemitteilungen vom 30. Mai 2017 | Nr. 05E/17

Mit dem SchülerFerienTicket 2017 ganz Niedersachsen und Bremen entdecken: Vorverkauf startet am 01. Juni 2017

Das Strandleben an der Nordsee genießen, den Teutoburger Wald entdecken oder Großstadtluft schnuppern und gemeinsam andere Regionen besuchen: Zum 27. Mal bieten fast 100 Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen, darunter die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG), das gemeinsame tarifliche Sonderangebot „SchülerFerienTicket“ (SFT) an. Für nur 32 Euro sind Schüler damit in den Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen sechs Wochen lang während der Sommerferien mobil.

Ab dem 01.06.2017 landesweit erhältlich

Der Verkauf des SchülerFerienTickets 2017 startet bei allen Verkehrsunternehmen am 01. Juni 2017. Es ist zusammen mit einem Wertscheckheft und Info-Flyer erhältlich. Der Verkauf des SFT erfolgt bei der KVG direkt aus dem Fahrscheindrucker: Bei den Fahrpersonalen in allen KVG-Bussen, in den KVG-Mobilitätszentralen in Salzgitter-Lebenstedt, Fischzug 1, und Wolfenbüttel, Kornmarkt 9, in den Betrieben Helmstedt, Dieselstr. 7, sowie Bad Harzburg, Bismarckstr. 10, und in allen KVG-Vorverkaufsstellen in Salzgitter-Bad (Toto-Lotto Ilona Brandt, Burgundenstr. 40; Agentur Reimann, Vorsalzer Str. 2), Salzgitter-Thiede (Geschenk-Lädchen, Panscheberg 23), Königslutter (Buchhandlung Kolbe, Am Markt 17), Helmstedt (Tourist Info, Markt 1) und Schöningen (Holiday Land Baumert Reisen oHG, Niedernstraße 12).

Das Wertscheckheft enthält Gutscheine für Vergünstigungen für Attraktionen aus allen Teilen Niedersachsens und Bremens. Zudem kann das SFT über Webseite www.schuelerferienticket.de online bestellt werden.

Gültige Fahrzeuge und Strecken

Mit dem SFT können vom 22.06. bis 02.08.2017 in Niedersachsen und Bremen alle Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Züge des Nahverkehrs (jeweils 2. Wagenklasse) genutzt werden. Das SchülerFerienTicket gilt auch bis Hamburg Hbf.

Für Schüler bis 22 Jahre

Das Ticket gilt für alle Vollzeit-Schüler bis einschließlich 22 Jahren - gewertet wird das Alter bei Ferienbeginn. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen bei Fahrten mit dem SFT zusätzlich einen Berechtigungsnachweis (Schülerausweis-Original, Original-Bescheinigung der Schule oder Zeugniskopie in Papierform) mitführen. Das SFT ist nicht übertragbar.

Weitere Informationen im Internet

Weitere Infos rund um die Ticketnutzung bieten die Webseiten www.schuelerferienticket.de und www.kvg-braunschweig.de.

Für weitere Informationen:
Herr Dipl.-Ing. Klaus Stuhlmann
KVG mbH Braunschweig
KVG-Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: presse@kvg-bs.de
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