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Pressemitteilung
11b/03 vom 18.11.2003
38226 Salzgitter |
Pressemitteilungen aktuell | |
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Verbundtarif Region Braunschweig (VRB): Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt
Salzgitter, 18.11.2003 Nahezu 15.000 Fahrgäste wurden im vergangenen Jahr ohne gültigen Fahrausweis in den Verkehrsmitteln der Verbundpartner Region Braunschweig angetroffen. Die zwölf Verkehrsunternehmen, darunter auch die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG), wollen nun einheitlich gegensteuern. Mit einer Verfahrensrichtlinie, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig entstanden ist, soll die strafrechtliche Verfolgung verbundweit geregelt werden. Die Verkehrsunternehmen haben bisher sehr unterschiedlich hart gehandelt, wenn es um die rein strafrechtliche Verfolgung ging. Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro war in jedem Falle einheitlich zu zahlen (Bundesregelung in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen). Vom erhobenen Zeigefinger bis zur Strafanzeige bereits beim ersten Vorgang reichte bisher die strafrechtliche Palette der Maßnahmen. Um jedoch eine Gleichbehandlung bei der strafrechtlichen Behandlung von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis herzustellen, wird nun ab sofort in jedem Fall eine Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft durch die Verkehrsunternehmen abgegeben. Diese prüft von Amts wegen anhand bundesweiter Register, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies wird regelmäßig bei Wiederholungstätern der Fall sein. Die Regelung zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von derzeit 40 Euro durch das Verkehrsunternehmen bleibt unverändert bestehen und verhindert auch bei Zahlung nicht die Meldung an die Staatsanwaltschaft. Die Verkehrsunternehmen vom Harz bis zur Heide sind sicher, dass durch dieses Verfahren die Zahl der Reisenden ohne gültigen Fahrausweis deutlich zurückgeht und damit auch der Schaden für die Allgemeinheit reduziert wird. Denn fehlende Fahrgeldeinnahmen durch Schwarzfahrt führen zu überdurchschnittlichen Fahrpreiserhöhungen, die von allen ehrlichen Fahrgästen mitbezahlt werden müssen. Die Maßnahme wurde einstimmig bereits im Juni 2003 in der Gesellschafterversammlung der Verbundgesellschaft beschlossen. |
Für weitere Informationen:
Herr Dipl. Ing. (TU)
Klaus Stuhlmann
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