KVG Braunschweig - Pressemeldung Pressemitteilung
03a10 vom
03.03.2010


KVG mbH Braunschweig
In den Blumentriften 1

38226 Salzgitter

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ZOB in Salzgitter-Bad unter besonderen Fokus gestellt
Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt, Polizei und KVG

Salzgitter-Bad, 03.03.2010
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Der Zentrale Omnibusbahnhof in Salzgitter-Bad (ZOB, Haltestelle Bahnhof) hat sich über die letzten Jahr zur wichtigen ÖPNV-Drehscheibe entwickelt. Über vier  Bussteige werden die Stadtbus- und Regionalbusverkehre der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) und Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) abgewickelt. Hier werden Anschlüsse zwischen einzelnen Buslinien und zum Schienenverkehr von / nach Braunschweig etc. sicher gestellt. Das Fahrgastaufkommen ist an dieser zentralen Haltestelle entsprechend hoch. Über 350 Busabfahrten weist diese Anlage pro Tag inzwischen auf. An einem Wochentag steigen allein  in die KVG-Linien rund 3.000 Personen ein und aus. In Salzgitter weist nur eine Haltestelle weitere ein noch höheres Fahrgastaufkommen auf: Die zentrale Haltestelle „SZ-Lebenstedt, Bahnhof“  mit über 4.000 Ein- und Aussteigern pro Wochentag.  

Rückblick: Die Haltestellenanlage SZ-Bad, Bahnhof (ZOB) wird seit 28.02.2000 bedient. Die technische Abnahmeprüfung fand durch die Stadt Salgitter (Leiter Tiefbauamt)  und KVG am 17.02.2000 statt. Insofern begehen wir ein kleines Jubiläum im Februar 2010.

In den zurückliegenden 10 Jahren haben sich allerdings in unterschiedlichen Bereichen immer mehr „Unarten“ und schlechte sowie falsche Verhaltensweisen der Bürger eingeschlichen, die die Sicherheit und Ordnung einer so stark frequentierten Verkehrsanlage beeinträchtigen. Beispiele: Der in Einbahnrichtung geführte seitliche Fahrstreifen im ZOB-Bereich ist nur für Anlieger gedacht, um die rückseitigen Parkplätze etc. zu erreichen, wird aber im Durchgangsverkehr bis zur Breslauer Straße von Autos als Abkürzung / Schleichweg gern befahren. Die Bus-Fahrstreifen der ÖPNV-Anlage werden in beiden Richtungen widerrechtlich durch PKW befahren, es wird zudem kurz im Haltestellenbereich geparkt / ein- und ausgestiegen. Auf der Verbindungsrampe  ZOB – Breslauer Str., die eine eigens für die

Busse auf besondere Anforderung ausgelegte  Lichtsignalanlage  aufweist, kommt es zu Begegnungsverkehren mit durchfahrenden PKW (nicht Anliegern), die dort entsprechend der bestehenden straßenbehördlichen Beschilderung überhaupt nichts zu suchen hätten. Auch auf der ÖPNV-Anlage selbst sind Beeinträchtigungen durch Jugendliche festzustellen: Belästigungen der wartenden Fahrgäste, Spielen auf den Fahrstreifen der Busse (Fußball, Skateboards, Inliner) etc.    

Diese Entwicklungen und Beeinträchtigungen bis hin zu Gefährdungen können nicht weiter  hingenommen werden. Vertreter der Stadtverwaltung, der Polizei und der KVG haben daher sich jüngst getroffen, um gemeinsam die jeweiligen Möglichkeiten zu erörtern. Ergebnis ist eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft: 

·    Die Polizei wird ihre Kontrollen im „normalen Umfang“ durchführen.

·    Die KVG hat ihre Busfahrer veranlasst, über ein Formblatt eindeutig falsche Fahrbewegungen / Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern zur Anzeige zu bringen.

·    Fühlen sich Kunden belästigt und bedroht, oder sind sie Zeuge einer Notsituation, können diese sich ruhig an das KVG-Fahrpersonal wenden. Dort wird unverzüglich Meldung an die Leitstelle gegeben und die örtliche Polizei verständigt. Auch Zivilcourage ist natürlich von jedem gefordert, sei es auch nur um entsprechend Hilfe zu benachrichtigen oder durch ein sich nicht selbst gefährdendes Verhalten einzubringen.

·    Auch Menschen in Not, wie hilfsbedürftige Menschen, können sich an die KVG-Fahrer wenden, um ggf. medizinische Hilfe (Rettungswagen) herbei zurufen.

·    Die KVG wird ihre Präsenz an der Haltestelle im Rahmen der möglichen Personalversorgung verdeutlichen.

·    Die Stadt Salzgitter wird Mitarbeiter/innen einsetzen, um diese Verkehrseinrichtung stärker zu kontrollieren und um als Zeuge für eventuelle Vergehen der Bürgerinnen und Bürger weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

·    Die Verkehrseinrichtungen sind nach 10 Jahren Nutzung „in die Jahre“ gekommen. Die Stadt Salzgitter wird daher als Eigner der Anlage in den kommenden Wochen nach dem Winter die Fahrgastleiteinrichtungen erneuern und herrichten. Das gilt für die Haltestellenbeschriftungen und weitere kleinere Reparaturen.  ÖPNV-Anlagen sind nicht nur Visitenkarten des Verkehrsunternehmens, sondern strahlen als Teil der städtischen Struktur auch  auf das emotionale Empfingen der Bürger ab. Anlagen, die sauber und ordentlich aussehen, vermitteln mehr Sicherheit. Die Botschaft: „Hier wird sich gekümmert, hier treffe ich auf ein verlässliches System“ ist  für das Wohlbefinden der Kunden und Bürger von unschätzbarem Wert. 

Gut zu wissen / für die PKW-Fahrer gilt:

·    Die ZOB-Anlage ist ausschließlich frei befahrbar für die Busse des ÖPNV und für Taxen. Die Zuwegungen zur Anlage mit Unterführung der DB-Gleise ist in beiden Richtungen nur Linienbussen und Taxen vorbehalten. Hier regelt eine spezielle Signalisierung den Begegnungsverkehr.

·    Die Durchfahrt der Unterführung der DB-Gleise aus Richtung EKZ (vom Parkplatz kommend) ist nur in Richtung Braunschweiger Straße erlaubt. Nicht hingegen ist erlaubt die Fahrt über die Rampe hinauf zur ZOB-Anlage. 

·    Die separate Einbahnregelung (Fahrstreifen neben der ZOB-Anlage) ist ausschließlich für Anlieger und Nutzer der Parkplätze im rückwärtigen Bereich der Bebauung vorbehalten.


Für weitere Informationen:

Herr Dipl. Ing. (TU) Klaus Stuhlmann
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