Erweiterungskarte

Mit der Erweiterungskarte können Sie den Geltungsbereich ihrer Fahrkarte preisgünstig für eine weitergehende Fahrt erweitern. Diese Regelung gilt auch für die bei einigen Zeitfahrausweisen bestehende Mitfahrberechtigung von weiteren Personen nach 19 Uhr und am Wochenende.

  • Erweiterung möglich für alle VRB-Zeitfahrausweiten: „Plus-Karte“, „Plus-Abo“, „Job-Abo“, „Senioren-Karte“, „Senioren-Abo“, „Schülerwochenkarte“, „Schülermonatskarte“, „Schüler-Sammelzeitkarte (SSZK)“), "BS-Mobil-Ticket", "Mobilitätsticket Wolfsburg", "SozialTicket Wolfenbüttel" und "Sozialticket Salzgitter"
  • Erweiterung gelegentlicher Fahrten in weiteren Tarifzonen
  • beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches in eine Fahrtrichtung für insgesamt 150 Minuten


Die Erweiterungskarte erhalten Sie im Bus beim KVG-Fahrpersonal. Die Fahrkarte ist beim Verkaufsvorgang bereits entwertet. Ein Vorverkauf der Erweiterungskarte ist nicht möglich!

Seit dem 01.01.2019 wird die Erweiterungskarte zu einem einheitlichen Preis angeboten, egal wie viele Tarifzonen der Kunde befahren möchte. Sie ist also immer eine Netzkarte. Die bestehende Mitnahmeregelung sowie weitere Tarifmerkmale wie die Gültigkeitsdauer von 150 Minuten und Gültigkeit für jeweils eine Fahrtrichtung bleiben unverändert.

Im Zusammenhang mit einer bestehenden Mitnahmeregelung für zusätzliche Personen (Mo – Fr ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31.12.) gilt:
Es ist nur der Kauf einer Erweiterungskarte für alle Mitfahrende erforderlich. Einschließlich des Karteninhabers ist bei der Mitnahmeregelung im VRB die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen höchstens 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt.




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