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"Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen,
Bussen, Oberleitungsbussen, Taxen und Wasserfahrzeugen im Linienverkehr und
in Sonderformen des Linienverkehrs, bei denen die Mehrzahl der
Beförderungsfälle eine Reiseweite von nicht mehr als 50 km hat."
Die
Geschäftstätigkeit der KVG Braunschweig bildet natürlich nicht die gesamte
Bandbreite der Möglichkeiten ab. Wir setzen in unseren Verkehrsbetrieben
Busse und Taxen im Bedarfsverkehr ein. Aber keine Angst, so
bürokratisch wie die Definition klingt, ist der ÖPNV nicht. Auf den
folgenden Seiten dieser Rubrik wollen wir Ihnen eine Zusammenfassung zu
diesem Thema präsentieren.
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