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"Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen, Bussen, Oberleitungsbussen, Taxen und Wasserfahrzeugen im Linienverkehr und in Sonderformen des Linienverkehrs, bei denen die Mehrzahl der Beförderungsfälle eine Reiseweite von nicht mehr als 50 km hat."

Die Geschäftstätigkeit der KVG Braunschweig bildet natürlich nicht die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten ab. Wir setzen in unseren Verkehrsbetrieben Busse und Taxen im Bedarfsverkehr ein.  Aber keine Angst, so bürokratisch wie die Definition klingt, ist der ÖPNV nicht. Auf den folgenden Seiten dieser Rubrik wollen wir Ihnen eine Zusammenfassung zu diesem Thema präsentieren.
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Die KVG Braunschweig ist Partner im  Verbundtarif Region Braunschweig (VRB).

http://www.vrb-online.de

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