Pressemitteilungen vom 27. Juni 2017 | Nr. 06F/17

Bereits 1.100 Kinder in ganz Niedersachsen/Bremen mit SchülerFerienTicket 2017 der KVG unterwegs

Die große mobile Freiheit bietet auch in diesen Sommerferien das „SchülerFerienTicket“ (SFT), an dem sich die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) bereits zum 27. Mal beteiligt. In der ersten Ferienwoche haben rund 1.100 Schülern bei der KVG in den Verkehrsgebieten Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt und Bad Harzburg ein SFT gekauft. Mit dem Ticket können sie bis zum 02.08.2017 für nur 32,00 Euro in Niedersachsen und Bremen alle Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Züge des Nahverkehrs (jeweils 2. Wagenklasse) von rund 100 Verkehrsunternehmen ohne zeitliche Einschränkungen nutzen.

Das SFT ist zusammen mit einem Wertscheckheft und Info-Flyer erhältlich. Es lohnt sich je nach Fahrtziel schon ab zwei Tagesausflügen. Das Wertscheckheft enthält Gutscheine für Vergünstigungen für Attraktionen aus allen Teilen von Niedersachsen und Bremen. Der Verkauf des SFT erfolgt bei der KVG direkt aus dem Fahrscheindrucker: Bei den Fahrpersonalen in allen KVG-Bussen, in den KVG-Mobilitätszentralen in Salzgitter-Lebenstedt, Fischzug 1, und Wolfenbüttel, Kornmarkt 9, in den Betrieben Helmstedt, Dieselstr. 7, sowie Bad Harzburg, Bismarckstr. 10, und in allen KVG-Vorverkaufsstellen in Salzgitter-Bad (Toto-Lotto Ilona Brandt, Burgundenstr. 40; Agentur Reimann, Vorsalzer Str. 2), Salzgitter-Thiede (Geschenk-Lädchen, Panscheberg 23), Königslutter (Buchhandlung Kolbe, Am Markt 17), Helmstedt (Touristinfo im Bürgerbüro, Markt 1) und Schöningen (Holiday Land Baumert Reisen oHG, Niedernstraße 12).

Das Strandleben an der Nordsee genießen, den Teutoburger Wald entdecken oder Großstadtluft schnuppern und gemeinsam andere Regionen erkunden, sind nur einige Beispiele für die große mobile Freiheit, welche das SFT bietet. Es gilt sogar bis Hamburg Hbf. Das SFT können alle Vollzeit-Schüler bis einschließlich 22 Jahren nutzen - gewertet wird das Alter bei Ferienbeginn. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich einen Berechtigungsnachweis (Schülerausweis-Original, Original-Bescheinigung der Schule oder Zeugniskopie in Papierform) mitführen. Das SFT ist nicht übertragbar.

Für weitere Informationen:
Herr Dipl.-Ing. Klaus Stuhlmann
KVG mbH Braunschweig
KVG-Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: presse@kvg-bs.de
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