vom 14. Februar 2018 | Nr. 02B/18

Erstattung von Fahrgeldausfällen durch das Land Niedersachsen - Schwerbehindertenerhebung in Bussen der KVG

Ab dem 19. Februar 2018 führt die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwei Wochen lang auf allen Buslinien eine Schwerbehindertenerhebung durch. Schwerbehinderte Menschen haben, unter den in § 145 Sozialgesetzbuch IX definierten Voraussetzungen, Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Das Land Niedersachsen gleicht die daraus resultierenden Fahrgeldausfälle gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX aus. Um diese nachweisen zu können, setzt die KVG in den Bussen Zählpersonale ein.

Die Schwerbehindertenerhebung erfolgt bei der KVG im zweijährigen Rhythmus. Neben der anstehenden Zählung im Winter sind drei weitere Zählperioden (Frühjahr: 09.04.2018 bis 22.04.2018, Sommer: 09.07.2018 bis 22.07.2018, Herbst: 05.11.2018 bis 18.11.2018) vorgesehen. Die Firma OBS wurde von der KVG beauftragt, die Erhebung durchzuführen. Die Zählpersonale sind mit einem Namensschild gekennzeichnet und können sich durch einen Dienstausweis legitimieren.

Für weitere Informationen:
Herr Dipl.-Ing. Klaus Stuhlmann
KVG mbH Braunschweig
KVG-Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: presse@kvg-bs.de
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