vom 25. Januar 2021 | Nr. 01A/2021

Erweiterte Maskenpflicht bei der KVG Braunschweig

Durch die niedersächsische Corona-Verordnung vom 25.01.2020 gilt bis auf Weiteres in allen Bussen und an allen Haltestellen der KVG Braunschweig die sogenannte erweiterte Maskenpflicht. Alle Fahrgäste ab 15 Jahren müssen eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2 – Standard) als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Busse und Haltestellen werden derzeit mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet. Es gilt außerdem:

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen, für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren ist auch weiterhin eine Alltagsmaske (Stoffmaske) ausreichend.

Das Tragen von Atemschutzmasken mit Ausatemventil ist nicht zulässig.

Für weitere Informationen:
Dr. Michael Thiesies
KVG mbH Braunschweig
Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: michael.thiesies@kvg-braunschweig.de
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