vom 28. April 2021 | Nr. 04/C 2020

Verschärfte Maskenpflicht im Verkehrgebiet der KVG Braunschweig

Seit dem 24. April 2021 gilt laut §28 b des Infektionsschutzgesetzes, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 die Corona-Notbremse gilt. Diese beinhaltet unter anderem eine FFP-2 Maskenpflicht im ÖPNV.

Somit muss ab sofort auch in den Bussen und an den Haltestellen der KVG Braunschweig in den betroffenen Landkreisen eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) getragen werden.

Eine einfache medizinische Maske, die nicht den FFP2-Standard erfüllt (z.B. OP-Maske), reicht dann nicht mehr aus.

Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn-/Feiertage zählen nicht) unter 100 sinken, kann entweder eine FFP2-Maske oder wieder eine OP-Maske getragen werden.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Letztere müssen im Bus ein entsprechendes Attest vorzeigen.

 

In den Verkehrsgebieten der KVG Braunschweig unterscheiden sich die Inzidenzwerte teilweise erheblich. Wir empfehlen unseren Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Bestimmungen der Städte und Landkreise zu informieren und im Zweifel eine FFP2-Maske zu tragen.

In den nächsten Tagen werden die Hinweisplakate zur Maskenpflicht in den Bussen und an den Haltestellen nach und nach entsprechend aktualisiert.

 

Für weitere Informationen:
Dr. Michael Thiesies
KVG mbH Braunschweig
Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: michael.thiesies@kvg-braunschweig.de
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