Fahrausweise, - ungültig

Es gilt § 8 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Neu seit 01.01.2010: Es ist verboten, Fahrausweise eigenständig zu laminieren (einzuschweißen); bei Verstoß wird das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) erhoben.




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