Schulbus

Die Schülerbeförderung wird bis auf wenige Ausnahmen bei der KVG im Linienverkehr (gem. § 42 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt. In den Verkehrsspitzen, d.h. auch zum Beginn und zum Ende des Schulunterrichtes, werden sogenannte Einsatzwagen (E-Wagen) zusätzlich im Linienverkehr bereitgestellt. Der Einsatz wird von den jeweiligen Betrieben der KVG gesteuert.

Für Fahrten im Linienverkehr benötigen die Schüler Fahrausweise. Diese sind immer mitzuführen. Kann bei einer Kontrolle kein gültiger Fahrausweis vorgelegt werden, ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Weist man aber durch Vorlage des Zeitfahrausweises (Wochen- oder Monatskarte) binnen einer Frist nach, dass diese Fahrkarte nur mal vergessen wurde, so ermäßigt sich dieses erhöhte Beförderungsentgelt.

Schüler erhalten bei Anspruch von den Kostenträgern der Schülerbeförderung (d.h. Landkreise und Städte) Sammel-Schülerzeitkarten (die Gültigkeit der Karte ist aufgedruckt). Wer keinen Anspruch gemäß der Richtlinien für die Ausgabe von Sammel-Schülerzeitkarten hat, muss eine Schülerzeitkarte (um ca. 25 % ermäßigte Wochen- oder Monatskarte) lösen.

Neben der Beförderung der Schüler im Linienverkehr findet die Schülerbeförderung in Einzelfällen mit vom Kostenträger (Landkreis oder Stadt) beauftragten Schulbussen statt. Auch hier ist die Berechtigung zur Mitfahrt Voraussetzung zur Nutzung.




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