Sozialticket Salzgitter

Beim Sozialticket Salzgitter handelt es sich um eine vergünstigte Monatskarte, die den Berechtigten eine flexible Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Stadt Salzgitter (Tarifzone 60) ermöglicht. Der Preis des Sozialtickets beträgt für Erwachsene (ab 14 Jahren) 25,00 € und für Kinder (6 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) 15,00 €.

Achtung! Ergänzung zur zeitlichen Gültigkeit des Tickets für Erwachsene ab Februar 2021:
Die zeitliche Einschränkung ab 8:30 Uhr wurde aufgehoben. Ab sofort kann das Ticket ohne eingeschränkte zeitliche Gültigkeit genutzt werden.

Das Sozialticket erhalten Sie gegen Vorlage eines Lichtbildausweises oder der VRB-Kundenkarte (bei Personen unter 16 Jahre) sowie eines Berechtigungsausweises in der Mobilitätszentrale der KVG, Konrad-Adenauer-Str. 8 (am Bahnhof), 38226 Salzgitter-Lebenstedt. Für Personen unter 16, die noch keinen Lichtbildausweis besitzen, muss der KVG die gültige VRB-Kundenkarte mit Lichtbild vorgelegt werden. Die Kundenkarte wird gegen Vorlage einer gültigen Schulbescheinigung von der KVG erstellt.

Die Stadt Salzgitter sendet den Berechtigungsausweis vielen Leistungsempfängern zum Jahresende 2018 auf dem Postweg zu. Sind Sie nicht dabei, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter. Als Nachweis werden in dem Fall der Salzgitter-Pass oder der aktuelle Leistungsbescheid sowie ein Lichtbildausweis benötigt. 

Die Agentur für Arbeit/Jobcenter sendet den Berechtigungsausweis allen Leistungsempfängern Anfang Januar 2019 auf dem Postweg zu. 

Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt Salzgitter telefonisch unter der "Salzgitter Pass-Hotline" 05341 / 839 4030.

Mit dem Sozialticket besteht keine Mitnahmemöglichkeit für weitere Personen. Das Sozialticket wird für einen Kalendermonat ausgegeben. Der Gültigkeitszeitraum beginnt jeweils am 1. eines Monats und endet am letzten Tag des Monats bei Betriebsschluss.

Das Sozialticket kann mit einer Erweiterungskarte für weitere Tarifzonen genutzt werden. Diese Erweiterungskarte ist beim Fahrpersonal, in den Automaten oder in den personenbedienten Verkaufsstellen vor Fahrtantritt zu lösen.

Es gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.

Ganz wichtig !
Sowohl für den Erwerb eines Sozialtickets als auch für die Fahrten im Bus oder in der Bahn gilt:
Haben Sie immer
 Ihren gültigen Lichtbildausweis/die gültige Kundenkarte (für Personen unter 16)
 Ihren gültige Berechtigungsausweis und
 im Bus oder Bahn Ihr gültiges Sozialticket
dabei!

Weitere Informationen erhalten Sie im:
Merkblatt zum Sozialticket Salzgitter (Deutsch) (Stand 2019)
Merkblatt zum Sozialticket Salzgitter (Französisch) (Stand 2019)
Merkblatt zum Sozialticket Salzgitter (Arabisch) (Stand 2019)

Beim erstmaligen Erwerb eines Sozialtickets werden Sie gebeten, in der KVG-Mobilitätszentrale einen Fragebogen auszufüllen. Die KVG-Mitarbeiter/innen dort sind Ihnen dabei behilflich. Die Antworten bleiben anonym. Damit ist der Datenschutz sichergestellt.

Vorabinformation zum Fragebogen:
Fragebogen SozialTicket SZ Deutsch
Fragebogen SozialTicket SZ Englisch
Fragebogen SozialTicket SZ Französisch
Fragebogen SozialTicket SZ Arabisch
Fragebogen SozialTicket SZ Persisch




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