Unterbrechung beim Abo

Pro Kalenderjahr ist eine Unterbrechung für maximal 3 Monate möglich. Die Unterbrechung muss in einem Stück erfolgen, mindestens aber einen Monat. Die Unterbrechung muss der Abozentrale bis zum 15. eines Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Für den Unterbrechungszeitraum gültige, bereits ausgegebene Fahrkarten müssen der Abo-Zentrale spätestens bis zum Unterbrechungsbeginn vorliegen.




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