Pressemitteilungen vom 21. Dezember 2018 | Nr. 12F/18

Sozial-Ticket wird in Salzgitter eingeführt

Das Sozial-Ticket - auch Mobilitäts-Ticket genannt – für die Benutzung des ÖPNV wird nach Beschluss des Rates am 21.12.2018 ab 1. Januar 2019 im Stadtgebiet Salzgitters eingeführt. Es ist ein Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist, mit der Option, es bei Erfolg auf Dauer weiter zu führen.

Damit kann das Projekt ab Januar starten.

Kaufen können das Sozial-Ticket Bürgerinnen und Bürger mit erstem Wohnsitz im Stadtgebiet, die einkommensabhängige, existenzsichernde Leistungen beziehen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Transferleistungen nach dem SGB VIII.

Für den Kauf des Sozialtickets ist die Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises erforderlich.

Die Berechtigungsausweise für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem SGB XII wie Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsunfähigkeit und Hilfe zum Lebensunterhalt werden kurzfristig durch die Stadt Salzgitter versendet. Sollten Sie bis zum 07.01.2019 keinen Berechtigungsausweis erhalten haben, erhalten Sie diesen bei den für Sie zuständigen Sachbearbeitern im Fachdienst Soziales und Senioren der Stadtverwaltung Salzgitter.

Für Empfänger von Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Salzgitter werden die Berechtigungsausweise ab der 2. Kalenderwoche 2019 versendet. Sollten Sie bis zum 15.01.2019 keinen Berechtigungsausweis erhalten haben, erhalten Sie diesen in den ausgewiesenen Räumen in der 4. Etage des Rathauses. Bei Fragen können Sie sich an die folgende Rufnummer der Stadt Salzgitter wenden: 05341 839 4030.

Das Ticket ist für Erwachsene (ab Vollendung des 14. Lebensjahres) für 25 Euro/Monat und für Kinder (von sechs bis 14 Jahre) für 15 Euro/Monat erhältlich. Es wird für einen Monat ausgegeben und ist jeweils vom ersten Tag bis zum letzten Tag eines Monats in allen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Salzgitters (Tarifzone 60) gültig. Es kann für Fahrten in den Bussen der KVG und der Regionalbus Braunschweig (RBB) sowie für die Züge der DB Regio AG in diesem Bereich genutzt werden.

Das Ticket für Erwachsene gilt montags bis sonntags ab 8.30 Uhr bis Betriebsschluss. Das Ticket für Kinder gilt ganztags.

Das Sozial-Ticket ist nur erhältlich in der Mobilitätszentrale der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig, am Fischzug 1-2, im Citytorcenter in Lebenstedt (weiterhin im Januar 2019 geöffnet) und zusätzlich ab 2. Januar 2019, ab 14 Uhr, in der der neuen KVG-Mobilitätszentrale am Bahnhof in Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße 8. Es ist nicht beim Personal in den Bussen oder der Regionalbus Braunschweig GmbH, beziehungsweise der Deutschen Bahn erhältlich.

Beim Kauf muss der eigene Name im Beisein eines KVG-Mitarbeiters bzw. einer KVG-Mitarbeiterin auf dem Sozial-Ticket eingetragen werden. Das Ticket ist nicht übertragbar und hat keine Mitnahmeregelung. Für Fahrten in benachbarte Tarifzonen von Salzgitter kann der/die Inhaber/in eine Erweiterungskarte bei dem/der Busfahrer/in zusätzlich erwerben. Sie kostet 2,50 Euro pro Fahrt. Hier gelten die Tarifbestimmungen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.

Um zu überprüfen, wie erfolgreich das Modellprojekt ist, wird die KVG die Nutzerinnen und Nutzer beim erstmaligen Erwerb eines Sozial-Tickets befragen. Die Antworten wird der Regionalverband im Zuge des Modellprojektes auswerten. Neben den Verkaufszahlen wird das Ergebnis der Befragung darüber entscheiden, ob das Ticket nach den zwei Jahren Modellzeit weitergeführt wird. 

Für weitere Informationen:
Gemeinsame Presseinformation
Stadt Salzgitter / Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH
Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig / Regionalverband Großraum Braunschweig
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