Pressemitteilungen vom 17. April 2020 | Nr. 04B/20

Fahrausweispflicht in den Bussen der KVG

Corona-Pandemie - 

Fahrausweispflicht in den Bussen der KVG Braunschweig bleibt weiterhin bestehen

Das Corona-Virus nimmt großen Einfluss auf den öffentlichen Nahverkehr der Region. So wurden bei der KVG Braunschweig unter anderem die Fahrpläne zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge angepasst und der Fahrscheinverkauf beim Fahrer zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Fahrgästen eingestellt. 

Die KVG Braunschweig weißt jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Fahrausweispflicht in den Bussen der KVG Braunschweig nach wie vor gilt. Sie bittet deshalb alle ihre Kunden sich vorab mit Fahrscheinen zu bevorraten, um jederzeit einen gültigen Fahrschein vorlegen zu können. Es werden nach wie vor regelmäßige Kontrollen in den Bussen der KVG Braunschweig durchgeführt. Jeder Fahrgast, der ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wird, muss das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 EURO entrichten.

 

Fahrscheine gibt es in den Vorverkaufsstellen, Kiosken und an den Fahrscheinautomaten in den Bahnhöfen im Verkehrsgebiet. Eine Übersicht aller Vorverkaufsstellen die aktuell geöffnet haben, finden die Fahrgäste unter: https://www.kvg-braunschweig.de/Tickets-und-Preise/Verkaufsstellen/. Alternativ können Fahrkarten auch beim Verbundpartner Braunschweiger Verkehrs-GmbH online unter https://www.verkehr-bs.de/shop/ bestellt werden.

  

Salzgitter, den 16.04.2020

 

Für weitere Informationen:
Dr. Michael Thiesies
KVG mbH Braunschweig
Hauptverwaltung
In den Blumentriften 1
38226 Salzgitter
Telefon: 05341 4099-0
Telefax: 05341 4099-44
Email: michael.thiesies@kvg-braunschweig.de
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