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Der VRB informiert: 3G-Regel im ÖPNV in der Region

Mit Inkrafttreten der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für die Nutzung im ÖPNV künftig die sogenannte 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet.

Das sind die wichtigsten Fakten:

Was gilt?

In allen Bussen, Trams und Nahverkehrszügen sowie an allen Haltestellen im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) müssen Fahrgäste eine medizinische oder FFP2 Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis darüber bei sich tragen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Wer keinen Nachweis mit sich führt, wird nicht mitfahren können. Die konkreten Regelungen werden von der Niedersächsischen Landesregierung definiert. Am nächsten Dienstag soll diese Verordnung erscheinen.

 

Gilt diese Regelung auch für Schüler?
Ausnahmen wird es unter anderem für kleine Kinder sowie Schülerinnen und Schüler (inkl. Berufsschüler) bis 18 Jahre geben.

Ab wann gilt diese Regel?

Sobald die Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft tritt, was voraussichtlich Mitte nächster Woche sein wird.

Kontrollen:

Die Verkehrsunternehmen werden stichprobenartige Kontrollen durchführen.

In wie fern darüber hinaus Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit Ordnungskräften stattfinden werden, legt die Landesregierung fest. Hier ist der VRB gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Kommunen in der Abstimmung.

Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Das Fahrpersonal kontrolliert auch weiterhin nur die Gültigkeit der Fahrkarten.

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